Der Bund muss zahlen, wenn Asylverfahren zu lange dauern

(21.01.2015) Wenn Asylverfahren länger als 3 Monate dauern, sollte der Bund für die Kosten aufkommen, die dadurch Länder und Kommunen entstehen. Ein entsprechender Vorschlag des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann werde vom Plöner CDU-Kreisvorstand unterstützt, sagte CDU-Kreisvorsitzender Werner Kalinka nach einer Sitzung in Schwentinental.



Schnellere Asylverfahren seien ohne Frage richtig. Der Bund selbst habe die Zielmarke von 3 Monaten gesetzt. Er müsse das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) personell allerdings dann auch so ausstatten, dass dies realisiert werde. Geschehe dies nicht, sei es nur folgerichtig, dass dann der Bund für die finanziellen Folgen aufkomme. Derzeit liegt die durchschnittliche Asylverfahrensdauer bei mehr als 7 Monaten.
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